Derzeit stocken die Gespräche mit der Stadt Wien um einen fairen Ankaufspreis für die Stammligenschaften. Die Stadt Wien ist nicht bereit, Grundsätze des Liegenschaftsbewertungsgesetzes und die gängigen Vorgangsweisen bei der Liegenschaftsbewertung von (mit einem Baurecht) belasteten Liegenschaften zu akzeptieren und setzt als Kaufpreis den üblichen Wert für ein lastenfreies und unbebautes Grundstück an. Andererseits kauft sie im Rahmen ihres Vorkaufsrechtes laufen Baurechte und behandelt somit Baurechtsnehmer, die ihr Grundstück kaufen wollen, viel schlechter, als Baurechtsnehmer, die ihr Baurecht verkaufen.
Neue Baurechtsverträge nach Ablauf der aktuellen Verträge (in anderen Siedlungen) werden derzeit nur zu Bedingungen angeboten, die für Normalverdiener nicht zu bezahlen sind. Für 1.200 m² große Grundstücke, wie sie in unserer Siedlung meist vorherrschen, beträgt der jährliche Bauzins bereits mehr als € 12.000.- (= monatlich rd. € 1.000.-) nur für die Nutzung des Grundstückes! Die Gebäude gehören ja den Baurechtsnehmern. Wenn der Baurechtsnehmer das nicht annehmen kann, hat die Stadt Wien die Wahl ob sie das Grundstück geräumt übernehmen will, andernfalls braucht sie nur ein Viertel des Gebäudewertes abzulösen. Bei neuen Verträgen mit Genossenschaften vereinbart die Stadt Wien sogar die ersatzlose Übergabe der Gebäude nach Vertragsablauf.
Versuche, mit der Stadt Wien kulantere Bedingungen, die auch die Interessen der Baurechtsnehmer berücksichtigen, zu erreichen, blieben bisher erfolglos. Derzeit sind wir im Gespräch mit dem Justizministerium um im Zuge der geplanten Novelle zum Baurechtsgesetz eine Verbessung der Situation für die Baurechtsnehmer zu erreichen. Im deutschen Erbbaurecht muß der Liegenschaftseigentümer für Gebäude, die Wohnzwecken dienen, bei Ablauf der Baurechtsverträge drei Viertel des Zeitwertes ersetzen...