Detail dazu siehe aktuelle "Siedlernachrichten"
Aktueller Stand: Die Baubewilligung wurde trotz Einsprüchen von Anrainern von der Baupolizei erteilt und die Einsprüche der Anrainer gegen diesen Bescheid auch beim Verwaltungsgericht abgewiesen. Nun haben die Anrainer eine außerordentliche Beschwerde gegen das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes beim Verwaltungsgerichtshof eingebracht, weil das Gericht nicht auf alle Beschwerdepunkte eingegangen ist. Das war nur möglich, weil außer dem "Siedlerverein Nordrandsiedlung" nun auch der "Kleingartenverein Leopoldau Ladestelle" einen bedeutenden Anteil der Gerichts- und Anwaltskosten der Anrainer übernommen hat.
Der Verwaltungsgerichtshof hat die Beschwerde leider nicht zugelassen, weil im Antrag nicht ausdrücklich angeführt war, welche subjektiv öffentliche Rechte der Anrainer dadurch verletzt wurden. Ob es solche in diesem Fall gibt, ist uns nicht bekannt.
Entscheidungen der Behörde und allenfalls auch der Verwaltungsgerichtes werden vom Verwaltungsgerichtshof nicht geprüft.